Drucken

12. Dezember 2014

Energiestrategie 2050 im Nationalrat

Die Handelskammer beider Basel verfolgte die Debatte im Nationalrat zur Energiestrategie 2050 des Bundes – einige Parlamentsbeschlüsse sind für die Kammer nicht nachvollziehbar.

 

Der Nationalrat behandelte die Vorlage zur Energiestrategie 2050 in einer mehrtägigen Debatte ausführlich und fasste dabei bedeutende Beschlüsse für die künftige Energieversorgung der Schweiz. Für die Handelskammer ist klar, dass einem solchen Geschäft unbedingt die Legitimation des Souveräns mittels einer Volksabstimmung zugrunde liegen muss. Vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass einige Bestimmungen der Energiestrategie gewisse Grundsätze der Energieversorgung (festgehalten in Artikel 89 der Bundesverfassung) in Frage stellen.

 

Grösster Wermutstropfen bleiben die Kosten der Energiewende. Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie werden diese auf mindestens 100 Milliarden Franken geschätzt.

Kritisch beurteilen wir auch die Absicht, nach 2020 das Fördersystem durch ein Lenkungssystem zu ersetzen. Sollte die aktuelle politische Debatte zur Energiestrategie weiterhin schnell voran schreiten – sprich nur mit einer Differenzbereinigung und ohne Referendum – ist mit einem Inkrafttreten kaum vor 2017 zu rechnen. Wenige Jahre danach wieder einen Systemwechsel vorzunehmen, ist wenig sinnvoll.

 

Ausstiegs-Initiative und Energiestrategie 2050

Die Kammer ist erleichtert, dass eine Verknüpfung der Atomausstiegs-Initiative mit der Energiestrategie 2050 vom Nationalrat verworfen wurde. Somit stellt die Energiestrategie keinen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative dar. Das bedeutet auch, dass die gesetzlichen Bestimmungen der Energiestrategie unabhängig von einem Volksentscheid zur Initiative in Kraft treten werden. Zudem begrüsst die Handelskammer, dass die Initiative vom Parlament abgelehnt wurde. Sie lehnt die Initiative ebenfalls ab und unterstützt die sachliche Trennung von Energiestrategie und Atomausstieg.

 

Kernkraftwerke

Der Nationalrat möchte keine neuen Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke (KKW) erteilen und verhängt damit faktisch ein Technologieverbot. Die Handelskammer ist gegen Technologieverbote und zudem der Meinung, dass damit ein Kollisionskurs mit Art. 89 der Bundesverfassung eingeschlagen wird, welcher eine „breit gefächerte“ und „sichere“ Energieversorgung vorschreibt.

Ausserdem entschied sich die grosse Kammer dafür, die KKW so lange laufen zu lassen, wie deren Sicherheit gewährleistet ist. Diesen Beschluss nimmt die Handelskammer erleichtert zur Kenntnis, zeigt sich doch, dass auch mit den rigiden, vorgeschlagenen Massnahmen die Lücke in der Stromversorgung beim Abschalten von KKW nicht rasch genug gefüllt werden kann.

 

Kostendeckende Einspeisevergütung KEV

Das Parlament hat sich entschieden, den maximal möglichen Abgabesatz für die KEV weiter anzuheben. Die Handelskammer hat sich schon immer gegen das innovationsfeindliche KEV-Modell gewehrt und stellt sich entsprechend klar gegen eine weitere Erhöhung der KEV-Abgabe.

Die durch den Bundesrat festzulegende KEV-Abgabe betrug bis Ende 2013 maximal 0.6 Rp./kWh Strom. Aufgrund der parlamentarischen Initiative 12.400 wurde das Energiegesetz (EnG) revidiert und per 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Mit dieser Revision wurde der KEV-Deckel auf maximal 1.5 Rappen erhöht. Ab dem 1. Januar 2015 wird darauf basierend der Strompreis-Zuschlag erhöht – von aktuell 0.6 Rappen auf 1.1 Rappen pro Kilowattstunde. Das Parlament geht nun schon den nächsten Schritt und hebt den Deckel für die KEV-Abgabe weiter an, auf maximal 2.3 Rp./kWh.

 

CO2-Abgabe

Aktuell und seit dem 1. Januar 2014 beträgt die Abgabe 60 Franken pro Tonne CO2. Der Nationalrat lehnte in der Debatte eine Erhöhung auf 84 Franken ab, was die Handelskammer begrüsst. Unter Berücksichtigung, dass im Schweizer Gebäudepark grosses Effizienzpotenzial steckt, ist der Beschluss, den Topf für das Gebäudesanierungsprogramm um 50 Prozent von 300 auf 450 Millionen Franken aufzustocken, vertretbar. Das täuscht jedoch nicht darüber hinweg, dass die Zweckbindung der ursprünglich als reine Lenkungsabgabe konzipierten CO2-Abgabe einen ordnungspolitischen Sündenfall darstellt. Dieser Sündenfall wirft einen schweren Schatten auf die Akzeptanz zukünftiger Lenkungsabgaben.

 

Förderung der Wasserkraft

Auf Grund der fahrlässigen Subventionspolitik insbesondere im nahen Ausland, kommt die Schweiz nun nicht darum herum, sogar die lange konkurrenzlos billig scheinende Wasserkraft finanziell zu stützen. Angesichts des bedeutenden Anteils der Wasserkraft im Schweizer Strommix (60 Prozent) begrüsst die Handelskammer deshalb den Entscheid des Nationalrats, Neuanlagen und Erweiterungsbauten zu fördern.

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

Artikel teilen

per E-Mail weiterleiten

Kommentare



Hinweis: Ihr Kommentar wird nach Erhalt geprüft. Die Handelskammer entscheidet über die Freigabe.



Das könnte Sie auch interessieren